Platzordnung des Golf-Club an der Schlei e.V.
Präambel
Für die Nutzung der Golfanlagen gelten die vom Golf-Club an der Schlei (nachfolgend Club genannt), aufgestellten Grundsätze und Bestimmungen der Hausordnung und dieser Platzordnung. Diese werden ergänzt durch die Platzregeln, die vom Spielausschuss erstellt werden.
Die Einhaltung der nachfolgenden Bestimmungen in dieser Platzordnung sind Bestandteil der ordentlichen Jahresmitgliedschaft zwischen dem Club und dem Nutzungsberechtigten sowie allen übrigen Mitgliedern und Greenfeespielern. Verstößt der Nutzungsberechtigte vorsätzlich oder grob fahrlässig gegen die Rechte und Pflichten der Jahresmitgliedschaft oder gegen diese Platzordnung, kann der Club die Mitgliedschaft satzungsgemäß bzw. die Nutzung fristlos kündigen. Gespielt wird auf der Golfanlage nach den „Offiziellen Golfregeln“ des Deutschen Golf Verbandes e.V. in der jeweils geltenden Fassung. Verhaltensregeln des Golfsports sowie die Interessen der Gemeinschaft der Golfspieler auf der Golfanlage erfordern gegenseitige Rücksichtnahme und Einordnung auf dem Golfplatz. Diese Rücksichtnahme auf die Interessen und Belange anderer Spieler soll auf dem Golfplatz besonders gepflegt werden.
Beachten Sie folgende Richtlinien für zügiges Spiel:
· Ready Golf anwenden: Schlagen Sie, wenn Sie bereit sind, auch wenn Sie nicht der
Entfernung nach an der Reihe wären (außer im Lochspiel).
· Vorbereitung: Entfernungen messen/schätzen und Schlägerwahl treffen, während
Sie zum Ball gehen.
· Probeschwünge: Begrenzen Sie diese auf ein Minimum.
· Ballsuche: Beschränken Sie die Suche auch auf Privatrunden auf maximal 3
Minuten.
· Auf dem Grün: Lesen Sie die Putt-Linie, während andere putten. Putten Sie kurze
Distanzen sofort zu Ende.
· Positionierung: Platzieren Sie Bag/Cart in Richtung des nächsten Abschlagplatzes.
· Scorekarte: Ausfüllen erst am nächsten Abschlag, nicht am Grün.
· Durchspielen lassen: Lassen Sie schnellere Gruppen oder Einzelspieler vorbei,
wenn Sie den Anschluss an den Flight vor Ihnen verloren haben.
Abschlagvorbereitung
Spieler sollen ihren Abschlag erst dann vorbereiten und abschlagen, wenn die vorausspielende
Gruppe eindeutig außer Reichweite ist. Es ist ein Verstoß gegen die Golfetikette, wenn ein
Spieler der nachfolgenden Gruppe bereits auf dem Abschlag seinen Ball aufteet und dort
Probeschwünge macht, wenn die vorausspielende Gruppe noch in Reichweite ist.
Greenkeeper &
Platzarbeiter
Platzarbeiter haben stets Vorrecht vor dem Spiel und es muss Rücksicht auf diese genommen
werden.
Eltern haften für ihre Kinder
Den Eltern bzw. deren Vertreter obliegt die Aufsichtspflicht für ihre Kinder und sie haften für
diese.
Divots · Bunker · Pitchmarken
Divots sind auf dem gesamten Golfplatz (mit Ausnahme der Abschläge) sofort wieder
einzusetzen und sorgfältig festzutreten. Bevor ein Spieler einen Bunker verlässt, muss er alle
von ihm verursachten Einschlaglöcher und Fußspuren sorgfältig einebnen und glätten. Der
Rechen muss innerhalb des Bunkers abgelegt werden, und zwar so, dass er das Spiel am
wenigsten beeinflusst. Alle Beschädigungen des Grüns, insbesondere Pitchmarken, sind
sorgfältig auszubessern. Mit Trolleys und E-Carts darf nicht zwischen Grün und Bunker oder
Penalty Areas (z.B. Loch3) gefahren werden. Die ausgewiesenen Wege, soweit vorhanden, sind
einzuhalten.
E-Carts
Die Nutzung von E-Carts erfolgt auf eigene Gefahr. Es dürfen ausschließlich Carts des GC an
der Schlei benutzt werden. Deren Nutzung ist max. für 2 Personen gestattet. Etwaige
Hinweisschilder und Anweisungen des GPS im Cart sind zu beachten Es ist verboten, mit E
Carts auf Abschläge, Grüns, Vorgrüns, durch Penalty Areas und Bunker zu fahren. Bei
Feuchtigkeit oder Nässe ist entsprechend langsam zu fahren. Die Benutzung von E-Carts für
Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren ist verboten. Für die Benutzung ist der Besitz einer
Fahrerlaubnis Klasse B notwendig. Mitarbeitenden der Golfanlage obliegt die
Entscheidungshoheit, ob und wann E-Carts benutzt werden können. Nach erfolgter Nutzung ist
der Schlüssel des E-Carts umgehend im Clubsekretariat abzugeben. Sollte das Sekretariat
bereits geschlossen sein, ist der Schlüssel in den Briefkasten am Eingang einzuwerfen.
Vermeidung von Schäden
Probeschwünge auf den Abschlägen sollen keine Beschädigungen hinterlassen und keine
Personen gefährden. Auf den Grüns und Abschlägen dürfen keine Golftaschen, Trolleys und
E-Carts abgestellt werden. Die Fahnenstange soll mit Bedacht hingelegt werden (nicht
fallenlassen!).
Nachweis der Spielberechtigung
Mitglieder des GC an der Schlei müssen ihre Club-Plakette (Bag-Tag), Gastspieler ihre
Greenfee-Karte, deutlich sichtbar am Golf- Bag anbringen. Die Greenfee-Karte für
Gastspieler ist nicht übertragbar und muss vor Spielbeginn im Sekretariat gekauft werden.
Falls das Sekretariat geschlossen sein sollte, ist das Greenfee in den „Greenfee
Briefkasten“ im Eingangsbereich zu entrichten. Jeder Spieler hat seinen DGV
Mitgliedsausweis, einen anderen Golfausweis (z.B. bei ausländischen Gästen) und / oder
seine Greenfee-Karte mit sich zu führen und auf Verlangen vorzuzeigen. Mitarbeitende des
Clubs sowie andere bevollmächtigte Personen sind jederzeit zur Kontrolle berechtigt.
Rangebälle
Driving-Range Bälle sind Eigentum des Pros. Sie dürfen auf dem Platz nicht benutzt werden.
Und nicht von den Übungsbereichen entfernt werden. Zuwiderhandlungen werden mit
Platzsperren geahndet, über deren Dauer der Vorstand entscheidet. Es ist nicht gestattet,
eigenständig Bälle auf der Driving Range zu sammeln. Das Recht des Pros bleibt durch
diese Regelung unberührt, gegebenenfalls nach § 242 StGB (Diebstahl) vorzugehen.
Übungsanlagen
Für die Driving-Range und sonstige Übungsbereich gilt der Grundsatz der Rücksicht
auf andere und Schonung der Anlage.
·Üben Sie nur an den dafür jeweils vorgesehenen Stellen.
·Schlagen Sie keine Bälle in Richtung der fahrenden Ballsammelmaschine.
·Halten Sie genügend Sicherheitsabstand zum Nachbarn.
·Gefährden Sie nicht Spieler auf den Wegen im Umfeld der Übungsbereiche.
·Unterhaltungen auf dem Übungsgelände sollen so geführt werden, dass andere
Spieler nicht unnötig gestört werden.
Haftung
Die Nutzung der gesamten Golfanlage erfolgt auf eigene Gefahr und liegt in der
Verantwortung jeder einzelnen Person. Der Club übernimmt keine Haftung für
gesundheitliche, körperliche oder materielle Schäden, die den Nutzern während des
Aufenthalts - insbesondere auch verursacht durch fliegende Golfbälle oder durch E-
Carts - auf der gesamten Golfanlage entstehen.
Hunde
Hunde sind auf der Anlage des GC an der Schlei willkommen, sofern folgende Punkte
eingehalten werden:
• Hunde werden auf einer Privatrunde bitte vor Beginn der Runde im Clubsekretariat angemeldet und bei der Buchung bei PC Caddie eingetragen. Das Sekretariat ist berechtigt, einzelne Hunde auf dem Platz nicht zuzulassen.
• Hunde müssen auf dem gesamten Gelände immer und ausschließlich an der Leine geführt werden. Dies schließt den Parkplatz und das Clubhaus mit Restaurant ausdrücklich mit ein. Die Leine muss so am Golfbag fixiert sein, dass sie sich nicht lösen und der Hund das Bag auch nicht umwerfen kann.
• Bei handicaprelevanten Turnieren sind Hunde nicht zugelassen.
• Der Hundehalter hat dafür Sorge zu tragen, dass sein Hund während der Golfrunde andere Spieler nicht stört und keinen Bällen oder anderen Tieren hinterher jagt. Der Hundehalter hat darauf zu achten, dass sein mitgeführter Hund keine Löcher auf der Anlage gräbt oder sonstige Beschädigungen der Golfanlage verursacht.
• Ein mitgeführter Hund darf keinen Abschlag, kein Grün, keinen Bunker und auch kein Wasserhindernis betreten, sondern muss am abgestellten Trolley oder Golfbag warten.
• Verunreinigungen durch Hunde insbesondere durch Hundehaufen sind vom Hundehalter unverzüglich durch mitgeführte Kotbeutel oder Plastiktüten zu entsorgen. Die Kotbeutel oder benutzte Plastiktüten sind verschlossen im nächsten Abfalleimer zu entsorgen.
Foto-und Filmaufnahmen
Es wird darauf hingewiesen, dass von den Veranstaltungen auf der Golfanlage
gegebenenfalls Bild- und Tonaufnahmen angefertigt und diese vom Club in eigenen
Print- und/oder Onlinemedien auch zu kommerziellen Zwecken (z.B. Social Media)
verwendet und veröffentlicht werden. Eine Aufnahme / Veröffentlichung erfolgt nicht,
wenn dieser vorab widersprochen wurde. Einer Veröffentlichung kann jederzeit mit
Wirkung für die Zukunft widersprochen werden.
Hausrecht
Bevollmächtigte des Clubs (Vorstandsmitglieder, Sekretariatsmitarbeitende) haben das
Hausrecht auf der gesamten Golfanlage gegenüber allen Nutzungsberechtigten und
Besuchern. Insbesondere ist den mündlichen und schriftlichen Weisungen durch die
o.g. Bevollmächtigten Folge zu leisten.
Sanktionen
Bei Verstößen gegen diese Platzordnung können Sanktionen verhängt werden, z.B.
eine Buchungs- oder Platzsperre (Betretungs- und Nutzungsverbot der Golfanlage).
Bei wiederholten Verstößen kann das Spielrecht außerordentlich gekündigt werden.
Der Club kann weitere Anordnungen für den Spiel- und Übungsbetrieb erlassen.
Die vorhergehenden Grundsätze und Bestimmungen gelten bis auf Widerruf und
erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Der Vorstand des Clubs kann die
Grundsätze und Bestimmungen jederzeit aufheben, ändern und / oder ergänzen.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Platzordnung des Golf-Club an der Schlei
unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt davon die Wirksamkeit der
Ordnung im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren
Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren
Wirkungen der sportlichen, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Zielsetzung am
nächsten kommt.
Der Vorstand
gültig ab 01.04.2026
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