Wettspielordnung des GC an der Schlei
Für alle Wettspiele, die vom GC an der Schlei ausgeschrieben und veranstaltet werden,
einschließlich registrierte Privatrunden (RPR), gelten die folgenden Wettspielbedingungen des
GC an der Schlei.
(Die nachfolgend benutzte Bezeichnung des Geschlechts für irgendeine Person bezieht sich
stets auf alle Geschlechter)
1. Regeln, Platzregeln
Gespielt wird nach den offiziellen Golfregeln des DGV, den Platzregeln des GC an der Schlei
und den temporären Platzregeln des GC an der Schlei. Das Wettspiel wird nach dem World
Handicap System ausgerichtet.
Einsichtnahme in die DGV-Verbandsordnungen ist im Sekretariat möglich.
Sofern die Golfregeln keine andere Strafe vorsehen, gilt: Strafe für Verstoß gegen eine Regel
dieser Wettspielordnung: Grundstrafe.
2. Spezifikation von Schlägern und Bällen
Schläger: siehe Regel 4.1
Bälle: siehe Regel 4.2
3. Unterbrechung des Spiels; Wiederaufnahme des Spiels (Regel 5.7)
Signaltöne bei Spielunterbrechung
· Sofortige Unterbrechung : Ein langer Ton einer Sirene.
· Normale Unterbrechung: Drei aufeinanderfolgende Töne einer Sirene.
· Wiederaufnahme des Spiels: Zwei kurze Töne einer Sirene.
Bei einer sofortigen Unterbrechung müssen alle Spieler das Spiel unverzüglich unterbrechen
und dürfen es nicht wieder aufnehmen, bevor die Spielleitung eine Wiederaufnahme
angeordnet hat. Versäumt dies ein Spieler das Spiel unverzüglich ist er disqualifiziert, sofern
nicht berechtigte Gründe vorlagen.
Unabhängig hiervon kann jeder Spieler bei Blitzgefahr das Spiel eigenverantwortlich
unterbrechen.
4. Caddies (Regel 10.3)
Bei Jugendwettspielen und Wettspielen mit Jugendwertung sind Caddies für Jugendliche
nicht erlaubt, ausgenommen der Mannschaftskapitän (non-playing Captain) und die
Mannschaftmitglieder.
5. Geräte zur Entfernungsmessung (Regel 4.3)
Dem Spielersteht die Nutzung sämtlicher Geräte frei, die
a. auf dem Prinzip basieren, dass Golf eine Sportart ist, in der Erfolg von der Geschicklichkeit
und dem Können des Spielers abhängt; und
b. den Einschränkungen nach Regel 4.3 genügen.
6. Betriebsbereite elektronische Kommunikationsmittel, akustische Informationen
Das Benutzen von elektronischen Kommunikationsmitteln auf dem Platz sowie die Benutzung
von Entfernungsmessern, die ihre Informationen auf akustischem Wege übermitteln, ist
störend und rücksichtslos.
Stellt die Spielleitung eine schwerwiegende Störung des Spielbetriebs durch die Benutzung
eines solchen Gerätes durch einen Spieler oder Caddie fest, so kann die Spielleitung diese
Störung als schwerwiegenden Verstoß gegen die Etikette bewerten und eine Disqualifikation
aussprechen.
7. Datenschutz
Der Teilnehmer erklärt sich mit seiner Anmeldung zum Wettspiel mit einer Verwendung seiner
personenbezogenen Daten (u.a. Name, Vorname, Name des Heimatclubs) zur Erstellung und
Veröffentlichung von Melde-, Start- und Ergebnislisten wie in den Aufnahme- und
Mitgliedschaftsrichtlinien des Deutschen Golf Verbandes e.V. (AMR) beschrieben,
einverstanden. Die AMR in ihrer jeweils gültigen Fassung können im Clubsekretariat oder im
Internet unter https://serviceportal.dgv-
intranet.de/verband/verbandsmitgliedschaft/verbandsordnung.cfm eingesehen werden.
8. Anmeldung zum / Abmeldung vom Wettspiel
Anmeldungen zu Wettspielen des GC an der Schlei erfolgen durch Eintragung in die im
Clubhaus aushängende Nennliste, telefonisch oder via PCCaddie innerhalb der Meldefrist.
Falls ein Spieler ohne Abmeldung nach dem Meldeschluss dem Wettspiel fernbleibt oder
wiederholt nach Meldeschluss absagt, kann eine befristete Wettspielsperre vom Vorstand
oder Spielausschuss des GC an der Schlei wegen grob unsportlichen Verhaltens
ausgesprochen werden.
9. Meldegebühren (Startgeld)
Die Meldegebühr ist vor dem Start zu entrichten. Bei Absagen nach Meldeschluss oder
Nichtantreten besteht die Verpflichtung zur Zahlung der Meldegebühr. Spieler, die aus
früheren Wettspielen noch mit der Begleichung der Meldegebühr im Rückstand sind, dürfen
nur nach Begleichung dieses Rückstands bis an weiteren Wettspielen teilnehmen.
10. Reduzierung des Teilnehmerfeldes
Gehen mehr Meldungen als die in der jeweiligen Ausschreibung festgelegte Höchstzahl an
Teilnehmern ein, so entscheidet der Zeitpunkt des Eingangs der Meldung. Wird eine Warteliste
geführt, so kann die Spielleitung aus dieser Warteliste noch zusätzliche Teilnehmer
bestimmen, z.B. zur Auffüllung von Spielergruppen.
11. Spielleitung (Regel 20.2b)
Die Spielleitung wird auf der Startliste angegeben.
· die jeweiligen Platzregeln abzuändern,
· die festgelegten Startzeiten zu verändern oder
· die Ausschreibungsbedingungen abzuändern oder zusätzliche Bedingungen
herauszugeben.
· Nach dem 1. Start sind Änderungen nur bei Vorliegen sehr außergewöhnlicher Umstände
zulässig. Die Spielleitung entscheidet in Regelfragen endgültig.
12. Startzeit (Regel 5.3a)
Zusätzlich zu den Bestimmungen nach Regel 5.3 kann die Spielleitung einen Begin vor der
angegeben Startzeiten erlauben.
13. Sonderwertungen
a) Nearest to the Pin
Es zählt der erste Schlag des Spielers auf dem von der Spielleitung festgelegten Loch. Der Ball
muss auf dem Grün liegen. Es wird die Entfernung zum Lochrand gemessen. Ein „hole in one“
ist immer "Nearest to the Pin".
b) Longest Drive
Es zählt der erste Schlag auf dem von der Spielleitung festgelegten Loch. Der Ball muss auf
der kurzgemähten Rasenfläche (Fairwayhöhe oder kürzer) liegen. Entscheidend ist die
Entfernung vom Herren- oder Damenabschlag.
c) Nearest to the Line
Es zählt der erste Schlag des Spielers auf dem von der Spielleitung festgelegten Loch. Es wird
die Entfernung zur Mitte der Linie gemessen.
14. Einreichen der Scorekarten
Die Scorekarte ist so bald wie möglich nach Beendigung der Runde bei der Spielleitung im
Sekretariat einzureichen. Die Zählkarte gilt als abgegeben, wenn der Spieler das Sekretariat
verlassen hat. Es wird empfohlen, dass jeder Spieler seine Karte persönlich abgibt, um evtl.
Missverständnisse zu vermeiden.
15. Entscheidungen bei gleichen Ergebnissen (Stechen)
Wird in der Einzelausschreibung eines Wettspiels nicht auf eine andere Form des Stechens
hingewiesen, gelten nachfolgende Verfahren.
a. Einzelzählspiel + Stableford:
Bei 18-Loch- und 9-Loch-Turnieren erfolgt das Stechen nach Handicap: das höhere Handicap
gewinnt die Bruttowertung, das niedrigere Handicap gewinnt die Netto-Wertung.
b. Lochspiel:
Steht ein Lochspiel nach dem letzten Loch unentschieden, wird das Lochspiel jeweils um ein
Loch verlängert, bis ein Gewinner feststeht.
16. Preise
Ein Teilnehmer kann nur einen Preis pro Wettspiel gewinnen (Doppelpreisausschluss),
ausgenommen davon sind Sonderpreise. Grundsätzlich gilt Brutto vor Netto bei gleichen
Rängen, ansonsten hat die bessere Platzierung Vorrang (2.Netto vor 3.Brutto).
17. Beendigung von Wettspielen
Zählspiele gelten mit der offiziellen Bekanntgabe der Ergebnisse (Siegerehrung) als beendet.
Lochspiele gelten mit der Meldung des Ergebnisses an die Spielleitung als beendet.
18. Regelung für registrierte Privatrunden (RPR)
Registrierte Privatrunden können über 9 oder 18 Löcher gespielt werden, in der Zeit vom 1.Mai
bis zum 30.Oktober sofern der Platz in einem handicap-relevanten Zustand ist.
· Austragung: Einzel nach Stableford, teilnahmeberechtigt sind alle Spieler mit Handicap
Index von 54 oder besser.
· Anmeldung vor Beginn der Runde im Sekretariat mit Angabe von Tag, Uhrzeit und
geratetem Abschlag. - Entrichtung des Bearbeitungsbeitrags von 5,00 € für registrierte
Privatrunden-Spieler, jugendliche Mitglieder (bis 18 Jahre) zahlen keine Gebühr.
· Abschlag- und Lochpositionen müssen Handicap-relevant gesteckt sein.
· Die Scorekarte ist unverzüglich nach Beendigung der Runde komplett ausgefüllt und
unterschrieben im Sekretariat einzureichen. Nach Büroschluss werden diese in den
Briefkasten geworfen.
· Spieler mit HCP über 36 dürfen sich nicht gegenseitig zählen.
· Die Spielleitung behält sich vor, nominierte Zähler abzulehnen oder weitere Spieler zu der
Gruppe des registrierten Privatrunden-Spielers einzuteilen.
19. Wettspielgebühren
Preise pro Spieler
(säumige Zahler werden bis zur vollständigen Bezahlung von Turnieren gesperrt)
Turnier / Spielform: Registrierte Privatrunde (RPR)
Grundgebühr: 5,00 €
Gebühr für Preise:
Essen:
Gesamtbetrag: 5,00 €
Fälligkeit: fällig bei Anmeldung
Bemerkungen: Die Gebühr ist vor Antritt der Runde im Büro zu entrichten
Turnier / Spielform: Private Turnier mit Unterstützung des Büros
Grundgebühr: 5,00 €
Gebühr für Preise:
Essen:
Gesamtbetrag: 5,00 €
Fälligkeit: Organisation durch den Veranstalter
Bemerkungen: Der Gesamtbetrag ist vom Veranstalter vor Turnierbeginn im Büro zu entrichten
Turnier / Spielform: Clubturniere 18-Loch Clubturniere 9-Loch
Grundgebühr: 5,00 € 5,00 €
Gebühr für Preise: 10,00 € 5,00 €
Essen: XX € Xx €
Gesamtbetrag: 15,00 € 10,00 €
Fälligkeit: fällig vor Turnierbeginn zzg. Essen fällig vor Turnierbeginn zzg. Essen
Bemerkungen: Der Gesamtbetrag ist vor Turnierantritt im Büro zu entrichten Der Preis für das Essen wird kalkuliert und vor Turnierbeginn bekannt gegeben. Wird kein Essen gewünscht, so ist das bei der Anmeldung anzugeben. Bei den Preisen und dem Essen wird mit dem Startgeld kalkuliert und eingekauft: Bei Abmeldung nach Meldeschluss ist das volle Startgeld zu entrichten.
Turnier / Spielform: Schleimöwen Schleiadler Schleidriver
Bemerkungen: Für die wöchentlichen Wettspiele der Schleimöwen, Schleiadler und Schleidriver wird keine Grundgebühr erhoben, da diese Gruppen unerlässlich für die Integration der Clubmitglieder sind und sich weitesgehend selbst organisieren.
Turnier / Spielform: Jugend
Bemerkungen: Jugendliche sind grundsätzlich von der Grundgebühr befreit. Beträge für Preise und Essen sind zu entrichten.
←